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OSS

USt. & Compliance

One-Stop Shop. Ein EU-USt.-System, das Verkäufern ermöglicht, Fernverkaufs-USt. aus einem Mitgliedstaat zu melden, statt sich in jedem Zielland zu registrieren. Verfügbar seit Juli 2021 für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe, sobald sie die EU-weite Schwelle von €10.000 überschreiten.

Das One-Stop-Shop-(OSS)-System ermöglicht EU-Verkäufern, Fernverkaufs-USt. aus einem einzelnen Mitgliedstaat zu melden und vereinfacht damit die Compliance für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe. Seit Juli 2021 berechnen Verkäufer, sobald grenzüberschreitende B2C-Verkäufe die EU-weite Schwelle von €10.000 überschreiten, die USt. des Käuferlandes und können sie in einer OSS-Erklärung melden, statt sich in jedem Zielland zu registrieren. Dieses Programm ist besonders vorteilhaft für Verkäufer, die mehrere EU-Märkte wie DE, FR, IT, ES, PL und CZ anvisieren, da es die USt.-Meldung über eine einzige OSS-Erklärung vereinfacht. Unterhalb der Schwelle darf der Verkäufer weiter die USt. seines eigenen Landes berechnen; OSS deckt keine Verkäufe von Waren ab, die bereits in einem anderen Land lagern – dafür ist dort weiterhin eine USt.-Registrierung nötig. Um OSS effektiv zu nutzen, müssen Verkäufer eine genaue Meldung von Verkäufen und eingezogener USt. sicherstellen, da Abweichungen zu Strafen führen können. Dieses Programm unterscheidet sich vom traditionellen USt.-Registrierungsprozess, der separate Compliance für jeden EU-Mitgliedstaat erfordert, in dem Verkäufe stattfinden.

Verwandt: VAT, Pan-EU

Siehe auch

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